Es muss eine schriftliche Vereinbarung geben, und diese Vereinbarung muss festhalten, wo Sie arbeiten, welche Arbeitszeiten Sie haben, wie viel Sie verdienen und wem die Arbeitsmittel gehören. Den Rest regelt das Gesetz: Der Arbeitgeber zahlt die Arbeitsmittel und die zusätzlichen Kosten, er darf Sie in der Ruhezeit nicht kontaktieren, er darf keine ständige Verbindung über Kamera oder Mikrofon verlangen, und er darf Ihnen nicht weniger zahlen als für dieselbe Tätigkeit vor Ort. Das ist kein Entgegenkommen – es steht im Código do Trabalho, in den Artikeln 165.º bis 171.º und 199.º-A.
Hier steht, was das Gesetz von jeder Telearbeitsvereinbarung verlangt – nicht, was Volkswagen Group Services Portugal in die eigene schreibt, denn das ist nicht veröffentlicht. Die konkreten Klauseln klären Sie mit dem Recruiting.
Ohne schriftliche Vereinbarung keine Telearbeit
Artikel 166.º Nr. 2 ist eindeutig: Telearbeit setzt immer eine schriftliche Vereinbarung voraus. Sie kann Teil des ursprünglichen Arbeitsvertrags sein oder eigenständig – schriftlich ist sie aber immer.
Und Nr. 4 legt fest, was sie enthalten muss, insbesondere:
- den Ort, an dem Sie gewöhnlich arbeiten werden und der rechtlich in jeder Hinsicht als Ihr Arbeitsort gilt;
- die tägliche und wöchentliche Regelarbeitszeit;
- die Lage der Arbeitszeit;
- die vereinbarte Tätigkeit und die Einstufung;
- die Vergütung, einschließlich ergänzender und zusätzlicher Leistungen;
- wem die Arbeitsmittel gehören und wer sie installiert und wartet;
- Häufigkeit und Form der persönlichen Kontakte.
Achten Sie auf den ersten Punkt, der bei Remote-Stellen mit Sitz an einem anderen Ort am häufigsten für Verwirrung sorgt: Der Ort in der Vereinbarung ist Ihr rechtlicher Arbeitsort, und er ist auch maßgeblich, wenn es um Arbeitsunfälle geht.
Wer Computer, Strom und Internet bezahlt
Artikel 168.º Nr. 1 ordnet Geräte und Systeme dem Arbeitgeber zu, und die Vereinbarung muss festlegen, ob er sie stellt oder ob Sie sie kaufen, wobei er Ausstattung und Preis zustimmen muss.
Nr. 2 geht weiter: Alle zusätzlichen Kosten, die Ihnen nachweislich dadurch entstehen, werden vollständig erstattet – höhere Energiekosten, ein Netz zu Hause mit einer für die Arbeit ausreichenden Geschwindigkeit und die Wartung.
Seit der Lei n.º 13/2023 muss der Einzel- oder Tarifvertrag die Höhe dieser Erstattung beim Abschluss der Vereinbarung festlegen. Gibt es keinen festen Betrag, wird mit den Kosten des letzten Monats vor Ort verglichen.
Eine Zahl sollten Sie kennen, und sie ist steuerlicher Natur – sie ist nicht die Obergrenze dessen, was man Ihnen zahlen darf. Die Portaria n.º 292-A/2023 legt die Grenzen fest, bis zu denen die Erstattung nicht als Einkommen gilt: 0,10 € pro Tag für Strom, 0,40 € für Internet und 0,50 € für den Computer.
Die Ruhezeit gehört Ihnen, und das steht im Gesetz
Artikel 199.º-A verpflichtet den Arbeitgeber, Sie in der Ruhezeit nicht zu kontaktieren, außer bei höherer Gewalt. Sie schlechter zu behandeln, weil Sie dieses Recht wahrnehmen, ist Diskriminierung, und ein Verstoß gegen diese Pflicht ist eine schwere Ordnungswidrigkeit.
Dazu kommt Artikel 169.º-A: Online-Besprechungen und Aufgaben, die Abstimmung mit Kolleginnen und Kollegen erfordern, sollen innerhalb der Arbeitszeit stattfinden und möglichst 24 Stunden im Voraus angesetzt werden. Werden Sie in die Räumlichkeiten des Unternehmens bestellt, zahlt der Arbeitgeber die Fahrt, soweit sie über den normalen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz hinausgeht.
Wie weit die Kontrolle aus der Ferne gehen darf
Artikel 169.º-A Nr. 5 ist die Norm, die für alle wichtig ist, die von zu Hause aus Anrufe annehmen: Die Kontrolle muss verhältnismäßig und transparent sein, und es ist verboten, während des Arbeitstags eine ständige Verbindung über Bild oder Ton vorzuschreiben.
Artikel 170.º vervollständigt das Bild. Ein Besuch zu Hause erfordert eine Ankündigung 24 Stunden vorher und Ihre Zustimmung, darf nur der Kontrolle der Tätigkeit und der Arbeitsmittel dienen und nur in Ihrer Anwesenheit und während der Arbeitszeit stattfinden. Bild, Ton, Texte oder Verläufe aufzuzeichnen, um Sie zu kontrollieren, ist eine sehr schwere Ordnungswidrigkeit.
Remote ist keine Kategorie zweiter Klasse
Artikel 169.º garantiert Ihnen dieselben Rechte wie Kolleginnen und Kollegen mit derselben Einstufung oder gleicher Tätigkeit – Weiterbildung, beruflicher Aufstieg, Ruhezeiten, bezahlter Urlaub, Gesundheit und Sicherheit. Und ausdrücklich das Recht auf mindestens die Vergütung, die Sie vor Ort erhalten würden.
Und die Vereinbarung ist kein Gefängnis. Nach Artikel 167.º kann jede Seite sie, wenn sie unbefristet ist, schriftlich beenden, mit Wirkung zum 60. Tag.
Kann ich ein Angebot zur Telearbeit ohne Begründung ablehnen?
Ja. Nach Artikel 166.º Nr. 6 muss der Widerspruch der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers nicht begründet werden und darf weder Kündigungsgrund noch Anlass für eine Sanktion sein.
Ist die Kostenerstattung Gehalt?
Nein. Artikel 168.º behandelt sie als Kosten des Arbeitgebers und legt fest, dass sie bis zu der per Portaria festgelegten Grenze kein Einkommen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers ist.
Wie viel zahlt Volkswagen Group Services Portugal an Telearbeitskosten?
Das ist nicht veröffentlicht, und wir erfinden nichts. Das ist eine Frage an das Recruiting, und die Antwort muss in der schriftlichen Vereinbarung stehen.
Wer überwacht das?
Die ACT. Artikel 171.º überträgt ihr die Aufsicht über die Telearbeitsregeln, und Inspektionsbesuche in der Wohnung erfordern die Zustimmung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und eine Ankündigung 48 Stunden vorher.
Wird sich das Gesetz ändern?
Am 14. Mai 2026 hat der Ministerrat einen Entwurf für eine Arbeitsrechtsreform beschlossen, „Trabalho XXI“. Ein Entwurf ist kein Gesetz: Oben steht die Rechtslage zu dem Zeitpunkt, als dieser Text geschrieben wurde. Prüfen Sie vor der Unterschrift die konsolidierte Fassung des Código do Trabalho im Diário da República.
- Lei n.º 83/2021 vom 6. Dezember – neue Regelung der Telearbeit (Artikel 165.º bis 171.º und 199.º-A) – https://files.dre.pt/1s/2021/12/23500/0000200009.pdf
- Lei n.º 13/2023 vom 3. April – Agenda do Trabalho Digno, ändert die Artikel 166.º-A und 168.º – https://files.dre.pt/1s/2023/04/06600/0000200085.pdf
- Portaria n.º 292-A/2023 vom 29. September – steuerfreie Höchstbeträge der Kostenerstattung – https://files.dre.pt/1s/2023/09/19001/0000200003.pdf
- Gesetzentwurf „Trabalho XXI“, XXV Governo Constitucional – https://portugal.gov.pt/gc25/comunicacao/documentos/proposta-de-lei-trabalho-xxi
- Alle vier am 17.09.2026 geöffnet und gelesen.
