Nach einer Beschäftigung in Deutschland nach Portugal zurückzukehren, kann eine familiäre, persönliche oder berufliche Entscheidung sein. Wer arbeitslos ist und Arbeitslosengeld aus Deutschland bezieht, muss jedoch vor der Rückreise eine wichtige praktische Frage klären: Ist es möglich, diese Unterstützung weiterhin zu erhalten, während man in Portugal nach Arbeit sucht?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich. Die europäischen Vorschriften erlauben es, das Arbeitslosengeld I (ALG I) während der Arbeitssuche vorübergehend in einen anderen EU-Mitgliedstaat mitzunehmen. Dafür sind eine frühzeitige Vorbereitung, das portable Dokument U2 und die Einhaltung der Anmeldefristen im Zielland erforderlich. Diese Möglichkeit gilt nicht automatisch für alle Sozialleistungen.
ALG I und Grundsicherungsleistungen sind nicht dasselbe
- Arbeitslosengeld I (ALG I): Finanzielle Unterstützung, wenn man arbeitslos wird und zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Kann das Geld während der Arbeitssuche in Portugal weiterbezogen werden? Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Mit dem U2- Dokument kann das Arbeitslosengeld während der Arbeitssuche in Portugal für einen begrenzten Zeitraum weitergezahlt werden .
- Grundsicherung nach SGB II: Staatliche Unterstützung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend selbst finanzieren können. Kann das Geld während der Arbeitssuche in Portugal weiterbezogen werden? Grundsätzlich nein. Anders als beim ALG I kann diese Unterstützung nicht einfach für die Arbeitssuche nach Portugal mitgenommen werden. Das U2 Dokument gilt hierfür nicht.
Diese Unterscheidung ist entscheidend. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit genau klären, welche Leistung Sie erhalten und welche Ansprüche damit verbunden sind.
Die Bezeichnungen und Regelungen der deutschen Grundsicherungsleistungen haben sich in letzter Zeit geändert, weshalb Sie die zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung geltenden Bestimmungen überprüfen sollten.
Wie funktioniert die Mitnahme des Arbeitslosengeldes mit dem U2-Dokument?
Das U2-Formular dient als Nachweis dafür, dass die deutsche Arbeitsverwaltung genehmigt hat, dass Sie während Ihrer Arbeitssuche in Portugal weiterhin ALG I beziehen dürfen. Es muss vor der Abreise bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.
Grundsätzlich müssen Sie nach Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens vier Wochen der deutschen Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden haben. Die zuständige Behörde kann in bestimmten Fällen eine frühere Ausreise genehmigen.
Die Auszahlung des Arbeitslosengeldes wird normalerweise für drei Monate bewilligt. Mit Zustimmung der deutschen Behörde kann dieser Zeitraum auf maximal sechs Monate verlängert werden. Die Verlängerung erfolgt nicht automatisch. Außerdem darf der Bewilligungszeitraum niemals über die Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs hinausgehen, die Ihnen in Deutschland insgesamt zustehen würde.
Die Agentur für Arbeit bleibt weiterhin für die Auszahlung der Leistung zuständig. In Portugal begleitet das IEFP (Instituto do Emprego e Formação Profissional, die portugiesische Arbeitsverwaltung) Ihre aktive Arbeitssuche und wendet die für Ihre Situation geltenden Betreuungsvorschriften an.
Die Anmeldefrist beim IEFP verdient besondere Aufmerksamkeit
Nach den europäischen Vorgaben müssen Sie sich innerhalb von sieben Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem Sie der Arbeitsvermittlung Ihres Herkunftslandes nicht mehr zur Verfügung stehen, bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung des Ziellandes anmelden.
Das genaue Datum, ab dem die Frist beginnt, sollten Sie dem U2- Formular entnehmen. Gehen Sie nicht automatisch davon aus, dass die Frist erst mit Ihrer Ankunft in Portugal beginnt. Eine verspätete Anmeldung kann Auswirkungen auf die Zahlungen haben.
Falls das U2-Dokument noch nicht eingetroffen ist, sollten Sie frühzeitig die Agentur für Arbeit und das IEFP kontaktieren und klären, wie Sie vorgehen müssen. Dass Ihnen das Dokument noch nicht in Papierform vorliegt, bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Fristen nicht weiterlaufen.
Was passiert, wenn Sie in Portugal eine Arbeitsstelle finden?
Wenn Sie in Portugal eine berufliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie diese Änderung unverzüglich sowohl der Agentur für Arbeit als auch dem IEFP mitteilen. Die Aufnahme einer Beschäftigung kann Ihren Anspruch auf die deutsche Leistung verändern oder beenden. Bei Teilzeitbeschäftigung, Selbstständigkeit oder grenzüberschreitenden Beschäftigungsverhältnissen ist eine individuelle Prüfung erforderlich.
Wer in Deutschland gearbeitet hat, benötigt möglicherweise auch das U1-Dokument. Dieses Dokument bescheinigt Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten, die nach europäischen Vorschriften bei einem späteren Antrag auf Arbeitslosengeld berücksichtigt werden können.
U1 und U2 haben unterschiedliche Funktionen:
- U1: Dokumentiert Versicherungs- und Beschäftigungszeiten.
- U2: Ermöglicht die vorübergehende Mitnahme von Arbeitslosenleistungen in ein anderes Land.
Ob die Zeiten anerkannt werden, hängt von den jeweiligen Antragsvoraussetzungen und dem zuständigen Staat ab.
In Portugal arbeiten und weiterhin Deutsch sprechen
Deutschkenntnisse können auch nach einer Rückkehr nach Portugal eine wichtige berufliche Qualifikation bleiben. In Portugal gibt es internationale Teams, die Kunden aus anderen europäischen Märkten betreuen. Dazu gehören auch Arbeitsmodelle mit Homeoffice.
Volkswagen Group Services Portugal bietet Beschäftigungsmöglichkeiten im Projekt Roadside Assistance an. Dieses Projekt umfasst die telefonische Betreuung deutschsprachiger Kunden sowie die Koordination von Pannenhilfe. Aktuell werden auf der Karriereseite Positionen beschrieben, die vollständig im Homeoffice innerhalb Portugals ausgeübt werden können. Die Stellen werden auf den Erfahrungsstufen Junior, Middle und Senior angeboten.
Laut den Stellenanzeigen werden folgende Voraussetzungen verlangt:
- Deutsch auf muttersprachlichem Niveau oder mindestens C1
- Fließende Englischkenntnisse
- Bereitschaft zur Schichtarbeit
Für die Junior-Position ist keine vorherige Berufserfahrung erforderlich.
Diese Stellenangebote sind lediglich eine von mehreren Möglichkeiten und ändern nichts an den Verpflichtungen, die mit dem Bezug von Arbeitslosengeld verbunden sind. Informieren Sie sich vor einer Bewerbung über die aktuellen Stellenangebote und die jeweiligen Anforderungen.
Vor der Rückkehr: Die wichtigsten Schritte
- Prüfen Sie, welche deutsche Leistung Sie beziehen und ob diese ins Ausland mitgenommen werden kann.
- Kontaktieren Sie vor Ihrer Ausreise die zuständige Agentur für Arbeit und beantragen Sie das U2-Dokument.
- Klären Sie, ob Sie zuvor vier Wochen der deutschen Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen müssen und ab welchem Datum Ihre Ausreise genehmigt ist.
- Informieren Sie sich bei Ihrer deutschen Krankenversicherung über Ihren Versicherungsschutz und die Europäische Krankenversicherungskarte.
- Melden Sie sich innerhalb der für Ihren Fall geltenden Frist beim IEFP an und nehmen Sie die vorgeschriebenen Termine wahr.
- Wenn Sie mehr Zeit benötigen, beantragen Sie vor Ablauf des genehmigten Zeitraums eine Verlängerung bei der deutschen Behörde.
- Falls Sie eine Beschäftigung aufnehmen, informieren Sie beide Arbeitsverwaltungen. Wenn Sie erwägen, nach Ablauf des genehmigten Zeitraums in Portugal zu bleiben, sollten Sie vorher die Auswirkungen auf Ihren Leistungsanspruch und Ihre soziale Absicherung klären.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich das U2-Dokument beantragen, wenn ich bereits in Portugal bin?
Das Verfahren sollte vor der Abreise abgeschlossen werden. Wenn Sie bereits ausgereist sind, wenden Sie sich an die deutsche Behörde, um Ihre Situation prüfen zu lassen. Gehen Sie nicht einfach davon aus, dass der Antrag nachträglich problemlos gestellt werden kann.
Wer zahlt das Arbeitslosengeld weiterhin aus?
Während des genehmigten Zeitraums bleibt die zuständige deutsche Behörde für die Auszahlung verantwortlich.
Kann das U1-Dokument das U2-Dokument ersetzen?
Nein. Die beiden Dokumente erfüllen unterschiedliche Funktionen.
Muss man für die Remote-Stellen bei Volkswagen Group Services in Portugal wohnen?
Die geprüften Stellenangebote sehen Remote-Arbeit von Portugal aus vor. Prüfen Sie bei jeder Ausschreibung die vertraglichen und organisatorischen Bedingungen.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Entscheidung der Agentur für Arbeit, des IEFP oder der portugiesischen Sozialversicherung. Bei Fragen zu Sozialleistungen sollten Sie immer Ihre persönliche Situation und die zum Zeitpunkt des Umzugs geltenden gesetzlichen Vorschriften prüfen.
- Europäische Kommission – Mitnahme von Arbeitslosenleistungen
- Verordnung (EG) Nr. 883/2004, Artikel 61 und 64
- Bundesagentur für Arbeit – Informationen zum Arbeitslosengeld
- IEFP – Anmeldung zur Arbeitssuche
- VWGS Portugal – Stellenangebote










